Warum die Rolle so wichtig ist
In der Schmuckbranche fertigt selten ein einziger Betrieb alles selbst. Guss, Veredelung, Steinfassung und Verpackung kommen oft von verschiedenen Partnern. Rechtlich zählt aber nicht, wer an der Maschine steht, sondern wer das Produkt als Hersteller in Verkehr bringt. Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) definiert den Hersteller als Person oder Unternehmen, das ein Produkt herstellt oder entwerfen oder herstellen lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet (Verordnung (EU) 2023/988).
Was der rechtliche Hersteller übernimmt
- Sicherheit des Produkts. Interne Risikoanalyse und Nachweise, dass das Produkt sicher ist.
- Technische Dokumentation. Unterlagen zu Gestaltung, Herstellung und Prüfungen, die vor dem Inverkehrbringen erstellt und mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden (IHK Hannover).
- Kennzeichnung. Angaben zum Hersteller und zur Identifikation des Produkts.
- Ansprechpartner für Behörden. Auskünfte bei Marktüberwachung und Maßnahmen, falls ein Produkt Mängel hat.
Eigenmarke heißt nicht automatisch Herstellerrolle
Wer Schmuck unter seiner eigenen Marke verkauft, kann als Hersteller gelten. Für Händler und Marken ohne eigene Fertigung und Qualitätssicherung ist das ein erheblicher Aufwand. Deshalb lohnt es sich, vor Projektbeginn schriftlich festzulegen, wer diese Rolle übernimmt und wie Kennzeichnung und Dokumentation umgesetzt werden. Mehr zu den Pflichten lesen Sie im Beitrag GPSR für Schmuck.
So handhaben wir das bei Aviano
Bei Auftragskollektionen über Aviano Studio ist Aviano rechtlicher Hersteller. Damit tragen wir die Produkt- und Compliance-Verantwortung, Sie tragen die Markenverantwortung. Für Sie bedeutet das einen Vertragspartner statt vieler Lieferanten. Unsere Fertigungspartner in Europa und Asien arbeiten für Aviano; die Abstimmung mit ihnen liegt bei uns.
Häufige Fragen
Kann ich trotzdem meine Marke auf das Produkt setzen?
Ja. Die Marke auf Produkt und Verpackung bleibt Ihre. Welche Herstellerangaben zusätzlich erscheinen, wird im Projekt festgelegt.
Was passiert, wenn ich ein Produkt wesentlich verändere?
Wer ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt wesentlich verändert, kann selbst als Hersteller gelten. Änderungen sollten deshalb mit dem Hersteller abgestimmt werden.
Gilt das auch für Uhren?
Ja. Die Herstellerrolle betrifft alle Verbraucherprodukte. Bei Uhren kommen je nach Ausstattung weitere Vorgaben hinzu, etwa für Batterien, siehe Batterie in Uhren.