Für wen die GPSR gilt
Die Verordnung gilt für Verbraucherprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden, soweit keine spezielleren Sicherheitsvorschriften gelten, und auch für Angebote im Onlinehandel an Verbraucher in der EU (IHK Hannover). Pflichten treffen Hersteller, Importeure, Händler und Betreiber von Online-Marktplätzen in unterschiedlichem Umfang.
Die wichtigsten Pflichten des Herstellers
| Pflicht | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Interne Risikoanalyse | Mögliche Risiken des Produkts bewerten und das Ergebnis dokumentieren |
| Technische Dokumentation | Vor dem Inverkehrbringen erstellen, aktuell halten und mindestens zehn Jahre aufbewahren (IHK Hannover) |
| Produktidentifikation | Typ-, Chargen- oder Seriennummer bzw. ein anderes Merkmal, das das Produkt identifizierbar macht |
| Herstellerangaben | Name, eingetragener Handelsname oder Marke sowie Post- und elektronische Adresse; bei kleinen Produkten wie Schmuck auf Verpackung oder Begleitdokument |
| Sicherheitsinformationen | Gebrauchs- und Sicherheitshinweise in verständlicher Sprache, soweit für eine sichere Nutzung erforderlich |
Pflichtangaben im Onlinehandel
Online-Angebote müssen unter anderem Herstellerangaben, bei Herstellern außerhalb der EU die verantwortliche Person in der EU, Produktbilder und Produktkennungen sowie erforderliche Warn- und Sicherheitshinweise enthalten. Diese Hinweise müssen im Angebot selbst stehen, ein Link genügt nicht (IHK Hannover).
Was das für Handel und Eigenmarken bedeutet
- Herstellerrolle klären. Wer Schmuck unter eigener Marke anbietet, sollte festlegen, wer rechtlicher Hersteller ist.
- Daten bereitstellen. Herstellerangaben, Produktkennungen und Hinweise müssen für Onlineshops und Marktplätze verfügbar sein.
- Verpackung einplanen. Pflichtangaben brauchen Platz auf Karte, Etui oder Etikett und gehören ins Briefing.
So handhaben wir das bei Aviano
Bei Auftragskollektionen ist Aviano rechtlicher Hersteller und übernimmt die Produkt- und Compliance-Verantwortung. Freigaben für Verpackung und Etikett sind feste Schritte im Projekt, damit die Pflichtangaben von Anfang an berücksichtigt werden.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Text der Verordnung (EU) 2023/988.
Häufige Fragen
Gilt die GPSR auch für Schmuck aus Asien?
Ja. Entscheidend ist das Angebot in der EU. Hat der Hersteller keinen Sitz in der EU, muss es eine verantwortliche Person in der EU geben, etwa den Importeur.
Müssen die Angaben auf jedem Schmuckstück stehen?
Nicht zwingend. Bei kleinen Produkten können Angaben auf der Verpackung oder einem Begleitdokument stehen.
Was ist mit Uhren?
Auch Uhren sind Verbraucherprodukte. Je nach Ausstattung kommen weitere Vorgaben hinzu, etwa für Batterien, siehe Batterie in Uhren.