LEXIKON / PRODUKTSICHERHEIT

GPSR für Schmuck

Kurz erklärt

Die GPSR ist die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 und gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie verlangt, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf den Markt kommen, und regelt unter anderem Risikoanalyse, technische Dokumentation, Kennzeichnung und Pflichtangaben im Onlinehandel. Schmuck fällt als Verbraucherprodukt darunter.

Für wen die GPSR gilt

Die Verordnung gilt für Verbraucherprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht oder bereitgestellt werden, soweit keine spezielleren Sicherheitsvorschriften gelten, und auch für Angebote im Onlinehandel an Verbraucher in der EU (IHK Hannover). Pflichten treffen Hersteller, Importeure, Händler und Betreiber von Online-Marktplätzen in unterschiedlichem Umfang.

Die wichtigsten Pflichten des Herstellers

Pflicht Was dahintersteckt
Interne Risikoanalyse Mögliche Risiken des Produkts bewerten und das Ergebnis dokumentieren
Technische Dokumentation Vor dem Inverkehrbringen erstellen, aktuell halten und mindestens zehn Jahre aufbewahren (IHK Hannover)
Produktidentifikation Typ-, Chargen- oder Seriennummer bzw. ein anderes Merkmal, das das Produkt identifizierbar macht
Herstellerangaben Name, eingetragener Handelsname oder Marke sowie Post- und elektronische Adresse; bei kleinen Produkten wie Schmuck auf Verpackung oder Begleitdokument
Sicherheitsinformationen Gebrauchs- und Sicherheitshinweise in verständlicher Sprache, soweit für eine sichere Nutzung erforderlich

Pflichtangaben im Onlinehandel

Online-Angebote müssen unter anderem Herstellerangaben, bei Herstellern außerhalb der EU die verantwortliche Person in der EU, Produktbilder und Produktkennungen sowie erforderliche Warn- und Sicherheitshinweise enthalten. Diese Hinweise müssen im Angebot selbst stehen, ein Link genügt nicht (IHK Hannover).

Was das für Handel und Eigenmarken bedeutet

  • Herstellerrolle klären. Wer Schmuck unter eigener Marke anbietet, sollte festlegen, wer rechtlicher Hersteller ist.
  • Daten bereitstellen. Herstellerangaben, Produktkennungen und Hinweise müssen für Onlineshops und Marktplätze verfügbar sein.
  • Verpackung einplanen. Pflichtangaben brauchen Platz auf Karte, Etui oder Etikett und gehören ins Briefing.

So handhaben wir das bei Aviano

Bei Auftragskollektionen ist Aviano rechtlicher Hersteller und übernimmt die Produkt- und Compliance-Verantwortung. Freigaben für Verpackung und Etikett sind feste Schritte im Projekt, damit die Pflichtangaben von Anfang an berücksichtigt werden.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Text der Verordnung (EU) 2023/988.

Häufige Fragen

Gilt die GPSR auch für Schmuck aus Asien?

Ja. Entscheidend ist das Angebot in der EU. Hat der Hersteller keinen Sitz in der EU, muss es eine verantwortliche Person in der EU geben, etwa den Importeur.

Müssen die Angaben auf jedem Schmuckstück stehen?

Nicht zwingend. Bei kleinen Produkten können Angaben auf der Verpackung oder einem Begleitdokument stehen.

Was ist mit Uhren?

Auch Uhren sind Verbraucherprodukte. Je nach Ausstattung kommen weitere Vorgaben hinzu, etwa für Batterien, siehe Batterie in Uhren.

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Zuletzt aktualisiert am 18.10.2026

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